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Beglaubigte Übersetzung vom internationalen Führerschein

In diversen Fällen muss auch der internationale Führerschein beglaubigt übersetzt werden. Kitz Global hat sich seit 2005 auf die beglaubigte Übersetzung von offiziellen Dokumenten spezialisiert. Unsere gerichtlich beeideten Übersetzer führen beglaubigte Übersetzungen in alle Sprachen aus. Die Übersetzung von einem internationalen Führerschein können wir binnen 48 Stunden liefern.

Bei uns läuft die Auftragserteilung, sowie die Übersetzung schnell und unkompliziert. Schicken Sie uns den Scan vom internationalen Führerschein über E-Mail, Sie erhalten binnen 10 Minuten ein Angebot auf die beglaubigte Übersetzung in die gewünschte Sprache.

Sie können das Dokument für ein unverbindliches Angebot auch gerne in unser Übersetzungsportal hochladen und uns den Auftrag gleich online erteilen.

>>Sofortangebot - Internationalen Führerschein übersetzen<<

 

Internationalen Führerschein übersetzen lassen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. Einige Staaten sowie Leihwagenfirmen verlangen das Mitführen des internationalen Führerscheins. In einigen Fällen ist die Übersetzung sogar vom internationalen Führerschein erforderlich.

Kitz Global führt die Übersetzung von internationalen und nationalen Führerscheinen in alle Sprachen beglaubigt durch.

 

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine zertifizierte, bescheinigte Übersetzung von offiziellen Dokumenten, sie ist nötig, dass das Dokument in einer anderen Sprache auch seine rechtliche Gültigkeit erhalten kann. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich vereidigten Übersetzern ausgeführt werden. Bei der beglaubigten Übersetzung bescheinigt der vereidigte Übersetzer mit der Beglaubigungsklausel, seinem Amtssiegel und der Unterschrift, dass die Übersetzung zur vollen Gänze dem Originaldokument entspricht. Früher hat man für eine beglaubigte Übersetzung das Originaldokument vorlegen müssen, heutzutage ist dies in der Regel nicht mehr nötig, außer das Amt wo die beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden muss besteht ausdrücklich darauf.

 

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